Ab August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Bis 2029 wird dieser Anspruch schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das der Bundestag bereits 2021 beschlossen hat.
Für Horte als eigenständige Einrichtungen ist diese Entwicklung ambivalent. Sie bringt mehr Nachfrage, aber auch mehr Konkurrenz. Wer sich früh positioniert, kann davon profitieren. Wer abwartet, riskiert, von schulnahen Angeboten verdrängt zu werden. Einen Überblick aus OGS-Perspektive bietet der Artikel zum Rechtsanspruch auf ogs.ktp-digital.de. Dieser Beitrag betrachtet die Lage gezielt aus Sicht der Horte.
Was sich ab August 2026 ändert
Der Rechtsanspruch sieht vor, dass jedes Grundschulkind Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Werktag hat, inklusive Unterrichtszeit. In der Praxis bedeutet das: Nach Schulschluss müssen Kommunen eine verlässliche Nachmittagsbetreuung sicherstellen. Die Umsetzung beginnt gestaffelt mit den Erstklässlern im Schuljahr 2026/27 und erreicht bis 2029/30 alle vier Jahrgänge.
Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten mit 3,5 Milliarden Euro. Die laufenden Betriebskosten tragen Länder und Kommunen. Für Horte ist relevant: Die Finanzierung fließt nicht automatisch an sie. Sie fließt dorthin, wo die Kommune ihren Bedarf deckt. Das kann der Hort sein. Es kann aber auch ein schulinternes OGS-Angebot sein.
Hort oder OGS: Wer erfüllt den Anspruch
Die entscheidende Frage für Horte lautet: Erkennt das jeweilige Bundesland den Hort als Erfüllungsort des Rechtsanspruchs an? Die Antwort ist nicht einheitlich.
In Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind Horte seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Betreuungslandschaft. Dort ist klar: Der Hort erfüllt den Rechtsanspruch. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Hamburg hingegen dominiert das OGS-Modell. Horte existieren dort nur noch vereinzelt, und die Landesgesetzgebung sieht den Ganztag primär als schulisches Angebot.
Dazwischen gibt es Bundesländer wie Brandenburg oder Berlin, in denen beide Formen koexistieren. Dort entscheidet die Kommune, welche Einrichtung den Bedarf deckt. Für Horte in diesen Ländern bedeutet das: Sie müssen sich aktiv als gleichwertiges oder besseres Angebot positionieren. Eltern, die zwischen Hort und OGS wählen können, entscheiden sich oft für den Weg mit weniger Aufwand. Und das ist in der Regel die Betreuung, die direkt an der Schule stattfindet.
Ein Hort ist wie ein Fachgeschäft neben einem Kaufhaus. Das Kaufhaus ist näher und bequemer. Aber wer Qualität sucht, geht ins Fachgeschäft. Vorausgesetzt, er weiß, dass es existiert.
Der Rechtsanspruch als Chance für Horte
Der Rechtsanspruch erhöht die Gesamtnachfrage nach Betreuungsplätzen. In vielen Regionen reichen die bestehenden OGS-Kapazitäten nicht aus, um den Bedarf zu decken. Kommunen werden auf alle verfügbaren Anbieter zurückgreifen müssen, auch auf Horte.
Für Einrichtungen, die bisher unter Auslastungsproblemen litten, kann das eine Wende sein. Mehr Kinder bedeuten stabilere Finanzierung, mehr Personal und die Möglichkeit, das eigene Angebot auszubauen. Horte, die Frühbetreuung anbieten, ganztägige Ferienbetreuung organisieren oder ein eigenständiges pädagogisches Konzept haben, heben sich von schulgebundenen Angeboten ab.
Der Rechtsanspruch verändert auch die Verhandlungsposition gegenüber der Kommune. Wenn der Bedarf gesetzlich festgeschrieben ist, kann die Kommune einen funktionierenden Hort nicht einfach ignorieren. Sie muss Plätze schaffen, und bestehende Einrichtungen mit guter Qualität sind dabei ein naheliegender Partner.
Herausforderungen für bestehende Einrichtungen
Die größte Herausforderung ist die Konkurrenz durch schulnahe Angebote. Viele Grundschulen bauen eigene Ganztagsstrukturen auf, teilweise mit Landesmitteln gefördert. Für Eltern ist das oft die einfachere Lösung: Ein Ort für Unterricht und Betreuung, kein zusätzlicher Weg, kein zusätzlicher Vertrag.
Parallel dazu steigt der Fachkräftemangel. Mehr Betreuungsplätze erfordern mehr Personal. Horte konkurrieren hier nicht nur mit OGS-Einrichtungen, sondern auch mit Kitas und Schulen. Wer expandieren will, muss gleichzeitig Fachkräfte finden und binden.
Hinzu kommt die Finanzierungsfrage. Der Rechtsanspruch verpflichtet die Kommunen zur Bereitstellung von Plätzen, nicht zur gleichmäßigen Förderung aller Träger. Horte müssen aktiv um Fördermittel verhandeln und ihre Wirtschaftlichkeit nachweisen. Das erfordert transparente Zahlen, professionelle Dokumentation und eine klare Darstellung des eigenen Angebots.
So bereiten Sie Ihren Hort vor
Die verbleibenden Monate bis zum Start des Rechtsanspruchs sind knapp. Aber es gibt konkrete Maßnahmen, die jetzt wirken.
- Kapazitäten prüfen – Wie viele Plätze können Sie zusätzlich anbieten? Welche Räume lassen sich umnutzen? Wenn Sie expandieren wollen, brauchen Sie belastbare Zahlen für Gespräche mit der Kommune
- Alleinstellungsmerkmale definieren – Was bietet Ihr Hort, das die OGS an der Grundschule nicht bietet? Frühbetreuung, ganztägige Ferienbetreuung, ein eigenes pädagogisches Konzept, kleine Gruppen. Formulieren Sie das klar und nutzen Sie es gegenüber Eltern und Kommune
- Kontakt zur Kommune suchen – Melden Sie sich bei der Jugendhilfeplanung. Zeigen Sie, dass Ihr Hort ein verlässlicher Partner bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs ist. Warten Sie nicht darauf, gefragt zu werden
- Verwaltung professionalisieren – Kommunen erwarten Nachweise: Auslastungszahlen, Anwesenheitslisten, Abrechnungen. Digitale Werkzeuge wie Hortino können helfen, diese Daten strukturiert und jederzeit abrufbar bereitzuhalten
- Eltern aktiv informieren – Viele Eltern wissen nicht, dass der Hort eine Alternative zur OGS ist. Erklären Sie den Unterschied auf Ihrer Website, bei Infoabenden und in der direkten Kommunikation. Eltern, die den Hort kennen, entscheiden sich bewusst dafür
Besonders wichtig ist das Timing. Der Rechtsanspruch greift zuerst für Erstklässler. Eltern dieser Kinder treffen ihre Betreuungsentscheidung schon Monate vorher. Wer im Frühjahr 2026 nicht sichtbar ist, wird im August 2026 keine neuen Kinder haben.
Fazit
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist für Horte weder reine Chance noch reine Bedrohung. Er verändert die Spielregeln. Kommunen müssen Plätze schaffen, und Horte können Teil der Lösung sein. Aber nur, wenn sie sich aktiv positionieren.
Die Einrichtungen, die überleben und wachsen werden, sind die mit einem klaren Profil. Eigenständige Pädagogik, flexible Betreuungszeiten, professionelle Verwaltung und sichtbare Kommunikation gegenüber Eltern und Kommune. Der Rechtsanspruch schafft den Rahmen. Was Horte daraus machen, liegt an ihnen.

